Elektrische Arbeitsmittel müssen sicher sein. Dafür trägt der Arbeitgeber die Verantwortung. Versteckte und offene Mängel an Arbeitsmitteln gefährden die Mitarbeiter und führen leider immer wieder zu Unfällen.
Wiederkehrende Prüfung von Sicherheitsgeräten
Die Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlage und Betriebsmittel (DGUV) schreibt eine Frist zur Überprüfung von Spannungsprüfern, Phasenvergleichern und Spannungsprüfsystemen vor.
Verantwortlich für die Instandhaltung, die Einhaltung der Frist und die Durchführung der Prüfung sind Sie als Unternehmer! Die wiederkehrende Prüfung von Sicherheitsgeräten sollte spätestens nach 6 Jahren erfolgen. Auszug aus der DGUV Vorschrift 3 § 5 Prüfungen
AKTUELL: Wiederkehrende Prüfung per Sprachbefehl
Durch sehr umfangreiche Umbaumaßnahmen finden die Prüfungen seit 2021 mit einem digitalen Sprachassistenten statt. Die vorgesehenen Prüfprozesse sind rüst-automatisiert. Das heißt, die DEHN-Mitarbeiter können per Sprachassistent die jeweiligen Prüfschritte einleiten.