Ihre Services im Dashboard..
Registriert nutzen Sie das komplette Angebot.

Anlieferrichtlinien

1. Grundsatz

Die termingerechte Bereitstellung von Waren und die damit verbundene zuverlässige Versorgung von Kunden bekommt infolge des stetig wachsenden Wettbewerbsdrucks eine immer größere Bedeutung.

Die Qualität der Logistik bestimmt somit in wachsendem Maße die Wettbewerbsfähigkeit und wird zunehmend auch zu einem wichtigen Erfolgsfaktor.

Vor diesem Hintergrund erfordern die laufend steigenden Anforderungen eine kontinuierliche Verbesserung der Abläufe und der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen DEHN und seinen Lieferanten.

Für eine optimale Lagerbewirtschaftung und die nachfolgenden Prozesse werden bei DEHN automatische Lagersysteme und Fördertechnik, sowie ein EDV-gestütztes Lagerverwaltungssystem eingesetzt.

Um einen reibungslosen und sicheren Betrieb dieser Systeme zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich die Vorgaben einzuhalten.

Die vorliegenden Anlieferrichtlinien von DEHN bilden damit die verbindliche Grundlage für eine aktive Einbindung der Lieferanten in die logistischen Abläufe und eine gezielte Verbesserung der internen Prozesse und Warenströme.

Sie sind aber auch eine wichtige Voraussetzung dafür, dass der Warenstrom unserer Lieferanten über unseren Wareneingang schnell und reibungslos zu den internen Verwendungsstellen beziehungsweise auch weiter an unsere Kunden abläuft.

Die folgenden Anliefervorgaben gelten verbindlich als ergänzende Vereinbarungen zu unseren allgemeinen Einkaufsbedingungen und Bestellvorgaben (HGB, ADSp) und auch unabhängig von den vereinbarten Lieferbedingungen (INCOTERMS® 2020).

Die Lieferanten sind grundsätzlich verpflichtet, Waren gemäß Lieferbedingung laut unserer Bestellung anzuliefern.

 

2. Anwendungsbereich 

Geltend für den jeweiligen Anlieferstandort von DEHN (siehe Punkt 6).

 

3. Verpackung 

Alle an einen Transportdienstleister übergebenen Sendungen müssen transport- und zugriffsicher verpackt sein. Grundsätzlich sind alle Waren auf einwandfreien Ladehilfsmitteln anzuliefern.

Jeder Lieferant hat durch die Verwendung der entsprechenden Ladungsträger, Verpackungen und notwendigen Ladehilfsmittel dafür Sorge zu tragen, dass die Ware in ordnungsgemäßem Zustand ihr Ziel erreicht.

 

3.1. Paletten-Anlieferungen

Angelieferte Paletten müssen den folgenden Vorgaben entsprechen:

  • generelle Anlieferung nur auf EURO-Paletten der Güteklasse A
  • maximale Höhe pro Palette: 1.400 mm inkl. Palette
  • max. Höchstgewicht pro Palette: 800 kg
  • palettisierte Ware darf nicht über den Rand der Paletten hinaus beladen werden, sofern die Waren dies zulassen
  • die Kartons sind mit dem Etikett nach außen zu packen
  • es ist auf eine gleichmäßige Gewichtsverteilung der gepackten Palette zu achten
  • grundsätzlich müssen schwere Artikel nach unten und leichte Artikel nach oben gepackt werden (Hinweis auf mögliche Beschädigungen)
  • die Kartongröße ist dem Inhalt so gut als möglich anzupassen
  • deformierte und beschädigte Verpackungseinheiten werden nicht akzeptiert

Hinweis: DEHN akzeptiert Abweichungen nur auf ausdrückliche Genehmigung.


3.1.1. Anlieferung von Leitungsmaterial/Drähte, Bänder, Seile

Angelieferte Paletten müssen den folgenden Vorgaben entsprechen:

  • generelle Anlieferung nur auf EURO-Paletten der Güteklasse A
  • maximale Tiefe/Länge der Palette: 1.350 mm
  • minimale Kantholzlänge: 1.200 mm
  • max. Höchstgewicht pro Palette: 1.100 kg
  • die vorgegebene und vereinbarte Verpackungs-/Ringeinheit je Palette ist zwingend einzuhalten
  • die Einzelringe sind - falls vorgegeben - zu etikettieren
  • die Stabilität und die gleichmäßige Gewichtsverteilung auf der gepackten Einheit ist durch den Lieferanten zu gewährleisten
  • deformierte und beschädigte Verpackungseinheiten werden nicht akzeptiert

Hinweis: DEHN akzeptiert Abweichungen nur auf ausdrückliche Genehmigung.


3.2. Anlieferung von Langgut und Sperrgut

  • die Bündelung/Verpackung hat in festen stabilen Einheiten zu erfolgen - es werden auch solide Holzverbunde akzeptiert
  • maximale Länge der Einheiten: 6.000 mm
  • maximale Höhe: 600 mm
  • maximale Breite: 800 mm
  • die Gebinde müssen unterfahrbar sein (Mindesthöhe: 100 mm)


3.3. Anlieferung von Kabeltrommeln

  • maximaler Durchmesser der Kabeltrommeln: 1.200 mm
  • bei Anlieferung auf Paletten generell nur mit EURO-Paletten der Güteklasse A
  • palettisierte Ware darf nicht über den Rand der Paletten hinaus beladen werden, sofern die Waren dies zulassen


3.4. Lieferung in DEHN-eigenen Kunststoffbehältern / Metallhubkisten

Sofern eine spezielle Vereinbarung zur Lieferung in DEHN-eigenen Behältern/Metallhubkisten geschlossen wurde, sind folgende Vorgaben verbindlich einzuhalten:

  • Die vorgegebenen Behältertypen und Behältermengen pro Artikel sind einzuhalten. Abweichungen sind grundsätzlich mit dem Wareneingang im Vorfeld der Lieferungen abzustimmen.
  • DEHN-eigene Behälter dürfen nicht mit fremden/sonstigen Labeln beklebt werden.
  • Die Befüllung aller Behälter ist so vorzunehmen, dass zum oberen Rand noch ausreichend Freiraum bleibt, damit z.B. Deckel aufgelegt werden können, bzw. damit keine Bauteile beim Transport auf der Fördertechnik herausfallen können.

Metallhubkisten: maximale Befüllung bis 10 cm unter dem oberen Rand
Kunststoffbehälter: maximale Befüllung bis 2 cm unter dem oberen Rand

Sollten die vorgegebenen Mengen diese Vorgaben nicht zulassen, ist eine Info an den Wareneingang zu geben, damit neue Mengenvorgaben erarbeitet werden.

  • Der Lieferant hat darauf zu achten, dass nur saubere und rückstandsfreie Behälter/Metallhubkisten für die Befüllung verwendet werden.
  • Schadhafte Behälter / Metallhubkisten sind auszusortieren. Die weitere Verwertung bzw. Verwendung ist mit unserem Wareneingang abzusprechen.
  • DEHN-eigene Behälter und Metallhubkisten dürfen nur im Verkehr mit DEHN verwendet werden.
  • Der Lieferant ist selbst dafür verantwortlich, dass er die passenden und vorgegebenen Behälter / Metallhubkisten / Deckel in der ausreichenden Stückzahl und Qualität vorliegen hat um die laufenden Bestellungen termingerecht und gemäß den Vorgaben abwickeln zu können.

Von Seiten des Lieferanten ist darauf zu achten, dass leere Behälter, Metallhubkisten und Deckel rechtzeitig und in ausreichender Menge bei DEHN angefordert werden.

  • Alle Behälter sind grundsätzlich mit Deckel zu versehen. Die Deckel sind bei Bedarf mit Stretchfolie bzw. Kunststoffband auf den Behältern zu sichern.
  • Alle Anfragen zu Behältertypen / Behältermengen bzw. auch für die Anforderung von leeren Behältern sind möglichst per Mail an die Mitarbeiter im Wareneingang zu richten: [email protected]


3.5. Paket-Sendungen

Die Anlieferung von Karton- und Paketsendungen, welche Bestellungen von DEHN beinhalten, obliegt folgenden Richtlinien:

  • der Lieferschein und sonstige Dokumente müssen von außen ersichtlich sein und sollten sich in einer Lieferscheintasche befinden
  • der Absender muss eindeutig zu identifizieren sein
  • die Ware muss ausreichend bruchsicher und der Karton ausgefüllt mit Luftpolsterfolie oder Papier-/Wellpappe-Material gepackt sein
  • Styropor-Verpackungen sind zu vermeiden
  • beschädigte Pakete werden nicht angenommen und die Annahme wird verweigert
  • das Gewicht der einzelnen Pakete darf 20 kg nicht überschreiten


3.6. Retouren- und Servicemanagement

Im Team Retouren- und Servicemanagement werden folgende Retouren / Serviceretouren abgewickelt:

a. Retouren
    - Warenrückgaben
    - Reklamationen

Die Retouren werden über unseren Standort Mühlhausen abgewickelt.

b. Serviceretouren
    - Reparaturen
    - Technische Prüfungen
    - Wiederholungsprüfung

Die Serviceretouren werden über unseren Standort Neumarkt abgewickelt. Beachten Sie für einen reibungslosen Ablauf bitte folgende Vorgehensweise

  • Äußere Kennzeichnung aller Packstücke mit der von unserem Retourenmanagement vergebenen Retourennummer
  • Ausreichende Verpackung/Sicherung der Ware, um sicherzustellen, dass beim Transport zu DEHN keine weiteren Beschädigungen entstehen können.


3.7. Kennzeichnung der Packstücke

Jeder Anlieferung muss ein Lieferschein beigefügt sein. Dieser ist generell außen an mindestens einem der Packstücke anzubringen.

Besteht eine Sendung aus mehreren Packstücken, so ist das Packstück, das den Lieferschein enthält, deutlich sichtbar zu kennzeichnen.

Die Anzahl der Packstücke, aus denen die Lieferung besteht, muss von außen ersichtlich sein (Packstück 1 von 4, 2 von 4, usw.).

Die einzelnen Packstücke müssen eindeutig mit unserer Anschrift versehen sein, damit klar ersichtlich ist, dass diese für uns bestimmt sind.


3.8. Verpackung der Transporteinheiten

Insbesondere bei schweren und sperrigen Gütern müssen die Paletten und Colli gemäß den Bestimmungen der Ladungssicherung ausreichend mit Folie und Kunststoff- oder Stahlbändern gesichert sein.

Die Anlieferung hat möglichst in sortenreinen Gebinden zu erfolgen.

Die Stabilität der Verpackung, z.B. besonders bei Leitungsmaterial und Lang- bzw. sperrigem Gut, ist zwingend durch den Lieferanten zu gewährleisten.

 

4. Dokumente

Damit eine schnelle Erfassung im Lagerverwaltungssystem möglich ist, muss der Lieferschein folgende Angaben enthalten:

  • DEHN Bestell-Nummer
  • Bestellpositionsnummer
  • Artikel-/Materialnummer DEHN
  • Ihre DEHN Lieferanten-Nummer
  • Ihre Lieferschein-Nummer
  • Angaben zum Brutto- und Nettogewicht
  • Anzahl der Packstücke

 

5. Anlieferung

Sortenreine Packstücke und einzelne Verpackungseinheiten müssen mit unserer Artikel- /Materialnummer und der Stückzahl etikettiert sein.

Mischverpackungen sind grundsätzlich zu vermeiden. Werden dennoch Mischverpackungen nötig, so sind diese

  • mit allen Artikel-/Materialnummern und Stückzahlen zu kennzeichnen
  • und als Mischverpackung auszuweisen.

 

6. Transport

6.1. Warenannahmezeiten

Für beide angegebenen Anlieferstellen gelten verbindlich folgende Anlieferzeiten:

  • Standort 02

Montag – Donnerstag: 07:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Freitag: 07:00 – 12.00 Uhr

DEHN SE
Am Ludwigskanal 1
92360 Mühlhausen

Tel. +49 (0)9181 906 1131 oder 906 1360
Fax. +49 (0)9181 906 1028 oder 906 55 1131
mailto: [email protected]

  • Standort 01

Montag – Donnerstag: 06:45 – 12:00 Uhr und 12:30 – 15:00 Uhr
Freitag: 06:45 – 12.00 Uhr

DEHN SE
Elektrotechnische Fabrik
Hans-Dehn-Straße 1
92318 Neumarkt

Tel. +49 (0)9181 906 1419 oder 906 1760
Fax. +49 (0)9181 906 1518
mailto: [email protected]

Hinweis:

  • die beiden Anlieferstellen befinden sich in einem Umkreis von 10 Kilometern
  • wir behalten uns vor, die Sendungen innerhalb der beiden Wareneingangsstellen umzuleiten


6.2. Transportschäden/Warenübernahme

  • der Lieferant hat in jeglicher Hinsicht dafür Sorge zu tragen, dass das Transportgut in ordnungsgemäßem Zustand den Zielort erreicht
  • bei beschädigt angelieferter Ware behält sich DEHN vor, zu Lasten des Lieferanten die Annahme zu verweigern
  • die Sendungen werden unter dem Vorbehalt der nachträglichen Qualitäts- und Mengenkontrolle angenommen
  • dem Frachtführer wird lediglich die Anzahl der angelieferten Packstücke (Colli, Paletten, Pakete, usw.) quittiert
  • die qualitative und quantitative Wareneingangskontrolle erfolgt im weiteren Verlauf anhand des Lieferscheines
  • offensichtliche Mängel an der Verpackung sowie Mengenabweichungen bei den Packstücken muss der Frachtführer auf dem Frachtbrief bestätigen
  • verdeckte Transportschäden, die bei der Warenannahme nicht erkennbar sind, werden dem Lieferanten innerhalb von maximal 5 Arbeitstagen zur Regulierung gemeldet

 

7. Tausch von Paletten und Ladehilfsmitteln

Die Übernahme von Ladehilfsmitteln wird dokumentiert.

Sollten diese Ladehilfen den Vorgaben aus Abschnitt 3 nicht entsprechen, so werden diese nicht getauscht und gegebenenfalls annahmeverweigert.

Generell erfolgt von Seiten DEHN ein sofortiger Austausch von Europaletten. Werden die Paletten nicht sofort getauscht, so sind die Paletten-Guthaben maximal innerhalb von 6 Monaten einzufordern und abzuholen - spätere Forderungen von Ladehilfsmitteln können nicht mehr berücksichtigt werden.

Sonder- bzw. Leihgebinde sind auf den Lieferscheinen zu vermerken und bei der Warenannahme explizit anzumelden.8. Sicherheit auf dem Betriebsgelände

 

8. Umwelt

Erklärtes Ziel von DEHN ist es, Produkte so ressourcen- und umweltschonend wie nur möglich zu verpacken und auszuliefern.

Aus diesem Grund legen wir auch Wert auf eine umweltfreundliche bzw. umweltverträgliche Verpackung bei der Anlieferung durch unsere Lieferanten. Die Art der Verpackung sollte eine umweltfreundliche Entsorgung ermöglichen und frei von schädlichen Stoffen sein.

Folien- und Kunststoffverpackungen sollten soweit als möglich vollständig vermieden werden. Neben der Reduzierung von nicht recyclebaren Materialien, wird so die umweltverträgliche Entsorgung des verwendeten Verpackungsmaterials sichergestellt.

 

9. Sicherheit auf dem Betriebsgelände

Aus Gründen der Arbeitssicherheit ist das Tragen von Sicherheitsschuhen und Warnwesten für alle Fahrer auf dem Betriebsgelände von DEHN SE + Co KG verpflichtend.

 

10. Lieferungen aus Drittstaaten (Nicht EU)

Warensendungen mit Nicht-Unionsware, die auf dem normalen Postweg erfolgen, werden von uns weder angenommen noch zwischengelagert. Für die Anlieferung ist ein renommierter Transportdienstleister auszuwählen.

Sollte bei einer vereinbarten Lieferbedingung wie z. B. „DAP: Neumarkt, Deutschland (INCOTERMS® 2020)“, DEHN für die Verzollung zuständig sein, so hat der anliefernde Dienstleister die Sendung vor zollrechtlicher Bearbeitung an [email protected] per Mail zu avisieren und entsprechende Abwicklungs-Instruktionen hinsichtlich der Verzollung bei uns einzuholen.

In der Abwicklungs-Info werden von unserer Abteilung Zollabwicklung & Exportkontrolle Informationen zur unverzollten Anlieferung im NCTS-Versandverfahren per T1-Dokument im Rahmen unserer Bewilligung zum Zugelassenen Empfänger kommuniziert (Regelfall). Sollten besondere Umstände (z.B. aktive/passive Veredelung, oder Notfallverfahren) eintreten, wird der Transportdienstleister ermächtigt, die Überführung in den freien Verkehr als direkter Vertreter durchzuführen.

 

11. Sondervereinbarungen

Von den vorliegenden Anlieferrichtlinien abweichende Sondervereinbarungen sind grundsätzlich im Vorfeld mit den verantwortlichen Mitarbeitern von DEHN abzustimmen und schriftlich festzulegen.

 

12. Nichtbeachtung der Anlieferrichtlinien

Bei Nichtbeachten oben genannter Richtlinien behält sich DEHN SE vor, Sie auf den erkannten Mangel hinzuweisen.

Im Wiederholungsfalle haben Sie sicher Verständnis dafür, dass wir eine Aufwandsentschädigung für Umpacken, Identifizieren oder Kennzeichnen in Höhe von 40 € pro Stunde in Rechnung stellen. Für die interne Umfuhr von Waren, die am falschen Standort angeliefert wurden, belasten wir eine Pauschale von 30 € an Sie weiter.

 

13. Gültigkeit

Die vorliegenden Richtlinien gelten ab September 2020 verbindlich für alle Lieferanten und Dienstleister von DEHN.

Alle vorherigen Versionen verlieren damit Ihre Gültigkeit.

Wir bitten Sie, Ihre Versandabteilung davon zu informieren, dass diese Vorgaben beachtet und umgesetzt werden.

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus und stehen Ihnen für eventuelle Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

DEHN SE
Neumarkt
Stand: Januar 2022

Contact

Haben Sie Fragen?

DEHN SE

Telefon: +49 9181 906 0

nach oben